Wie komme ich zu einer Kur?

Wie komme ich zu einer Kur?

Manchmal tut eine Auszeit gut – ob mit oder ohne Kind/er. Wenn der Stress dauerhaft zu viel ist und die Belastungen zu groß, wenn die Gesundheit angeschlagen ist und Sie gar nicht mehr zu Kräften kommen, dann kann eine Kur dazu beitragen, körperlich und seelisch wieder „auf die Beine zu kommen“, um dem Alltag mit neuer Energie zu begegnen.

Ihr Hausarzt*in muss Ihnen die Notwendigkeit einer Kur attestieren. Zur Beratung und Antragstellung können Sie sich ebenfalls an Ihren Hausarzt*in/Kinderarzt*in oder Ihre Krankenkasse wenden.

 


 

 

Mutter-Kind-Kur/Vater-Kind-Kur

Verantwortung für Kinder und Familie heißt Einsatz rund um die Uhr; die Behandlung von gesundheitlichen Beschwerden bei Müttern bleibt dabei oft im stressigen Familienalltag auf der Strecke. Wenn bei Müttern gesundheitliche Probleme vorliegen, die mit einzelnen ambulanten Maßnahmen nicht ausreichend behandelt werden können, kann eine Kur sinnvoll sein.

Daher bieten die in der Regel dreiwöchigen Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren eine umfassende, ganzheitliche und frauenspezifische Vorsorge bzw. Rehabilitation außerhalb des häuslichen Umfeldes.
Die Durchführung vorheriger ambulanter Maßnahmen am Wohnort ist nicht notwendig, um eine solche stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen zu können.

Wie können Sie vorgehen?

Ihr Hausarzt*in, aber auch jeder andere Facharzt*in, der die Notwendigkeit einer stationären Vorsorge- oder auch Rehabilitationsmaßnahme bei Ihnen attestieren kann, sollte den Antrag präzise, konkret und detailliert ausfüllen, was Indikation, Vorsorge- bzw. Rehabilitationsziele betrifft. Außerdem sollte der Arzt*in ausdrücklich darauf hinweisen, dass er zur Genesung eine Behandlung außerhalb Ihres familiären, häuslichen Umfeldes empfiehlt.

Wenn Ihre Kinder selbst auch kurbedürftig sind, benötigen Sie ebenfalls vom Kinderarzt*in ein ärztliches Attest. Sollte Ihr Kind bei einer anderen Krankenkasse versichert sein als Sie selbst, muss der Antrag für das Kind dort eingereicht werden. Kinder, die gesund sind, aber aufgrund ihres Alters oder familiärer Umstände mit Ihnen zur Kur fahren, sind sogenannte Begleitkinder ohne eigenen Behandlungsbedarf. Hier ist die Krankenkasse der Mutter auch für die Kosten der Kinder zuständig. Wenn über Ihren Antrag die Krankenkasse positiv entschieden hat, übernimmt sie grundsätzlich die gesamten Kurkosten, abgesehen von einem Eigenanteil der Mutter von 13,– € (Stand Januar 2011) pro Kurtag. Für die Kinder wird kein Eigenanteil gefordert.

Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.muettergenesungswerk.de 

 


 

 

Kurberatung Südhessen

Die freie Mutter-Kind-Kur-Beratungsstelle informiert kostenlos rund um das Thema Mutter/Vater-Kind-Kur. Hier kann man die notwendigen Antragsformulare erhalten. Die Beratungsstelle übernimmt auch die Antragsstellung an die Krankenkasse und unterstützt bei einem eventuell notwendigen Widerspruchsverfahren. Es erfolgt eine Vermittlung an eine geeignete Kurklinik.

Internet: www.kurberatung-suedhessen.de 

 


 

 

AWO vita Kurberatung

Sie stehen nicht allein da

Mütter und Väter müssen im Alltag immer stark sein, um Beruf, Haushalt und Kinder zu managen. Doch selbst beim stärksten Menschen ist irgendwann mal die Luft raus. Man wird krank und an Erholung ist kaum zu denken. In solchen Situationen brauchen Familien Unterstützung, die ihnen unsere Beratungsstelle anbietet.

Ein spezifisches Gesundheitsangebot für Mütter und Väter stellen die Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen nach §§24,41 SGB V dar, die der Gesetzgeber mit der Vollfinanzierung durch die Krankenkassen gesichert hat.

Unsere Beratungsstelle

  • berät Sie über Möglichkeiten einer Gesundheitsmaßnahme

  • klärt mit Ihnen Erwartungen, Ziele, Wünsche, offene Fragen

  • prüft mit Ihnen, ob eine Mutter-/Vater-Kind-Kur die richtige Maßnahme ist

  • unterstützt Sie bei der Beantragung, der Finanzierung und der Versorgung Ihrer

    Familie während der Kur

  • stellt bei Bedarf den Kontakt zu anderen Fachberatungen und Institutionen her

    Ansprechpartnerin: Frau Heike Khatib
    Telefonische und Persönliche Beratung: Mo bis Do 9:00 – 17:00 Uhr

    Telefon: 0 61 03 / 80 75 87 0
    Mobil: 01 51 / 46 11 95 90
    Email: Heike.Khatib-Slgini@awo-vita.de